Datenschutzerklärung für Bewerber*innen
Informationen für Sie als Bewerber*in für eine vakante Stelle in der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
1. Verantwortlicher:
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (als Körperschaft öffentlichen Rechtes) ist datenschutzrechtliche Verantwortliche.
Ihre Kontaktdaten lauten:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021-WIEN
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021-WIEN
dsb@pv.at
3. Allgemeines:
Um die ihr gesetzlich zugewiesenen, wie auch die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllen zu können, verarbeitet die PENSIONSVERSICHERUNGS - ANSTALT Daten unterschiedlichster Art. Darunter befinden sich auch personenbezogene Daten, also solche Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind.
Nur von diesen soll hier die Rede sein und werden daher diese in weiterer Folge kurz „Daten“ genannt.
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet insbesondere die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (z.B.: Lebenslauf) sowie jene Daten, die zur Administration Ihrer konkreten rechtlichen Beziehung zur PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erforderlich sind (z.B.: Vordienstzeiten, Daten zur Ausbildung, Adressdaten, Gehaltsdaten, Krankenstände, Pflegeurlaub, Karenzzeiten, vom Sozialministeriumservice übermittelte Daten gem. § 9 Behinderteneinstellungsgesetz).
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT und alle bei ihr tätigen Personen (auch über das Ende ihrer Tätigkeit bei der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT hinaus) unterliegen nicht nur der Geheimhaltungspflicht nach der Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, kurz: DSGVO) und dem Datenschutzgesetz idgF (kurz: DSG), sondern darüber hinaus § 7 SV-DSV 2018 und insbesondere auch den Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes in den arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie etwa den Regelungen des Arbeitsverfassungsgesetz (§§ 89 ff ArbVG) oder § 10 Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz (AVRAG). Darüber hinaus besteht für die Bediensteten der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (§ 460a ASVG).
Überhaupt verarbeitet (also z.B.: erhebt, speichert, nutzt, übermittelt, löscht) die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Ihre Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung
wollen wir Sie (in Entsprechung der Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und die Ihnen zustehenden Ansprüche und Rechte umfassend aufklären.
4. Für welche Zwecke werden Ihre Bewerber*innendaten verarbeitet?
4.1. Datenverarbeitung von Bewerber*innendaten
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Daten, die sie im Rahmen Ihrer Bewerbung und eines daran allfällig anschließenden Bewerbungsverfahrens (z.B.: Eignungstest oder Hearing) von Ihnen erhält bzw. bei Ihnen erhebt, insbesondere Ihre Personalien (z.B.: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag), Daten zum angestrebten (Dienst)Verhältnis (z.B.: Bewerbung, Bezeichnung der Tätigkeit, Entgeltvorstellungen) und Daten zu Ihren Qualifikationen (z.B.: Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse).
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Prüfung, inwieweit die Voraussetzungen und Eignung für die Begründung eines Dienstverhältnisses vorliegen.
Wie lange werden Bewerber*innendaten gespeichert?
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Ihre Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Das Bewerbungsverfahren gilt in Ansehung gesetzlicher Fristen längstens sieben Monate nach der Besetzung der Position, um die Sie sich beworben haben, als beendet. Bis dahin bleiben Ihre Daten in der Bewerbungsdatenbank gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Löschung Ihrer Daten, es sei denn, Sie hätten davor ausdrücklich um Evidenzhaltung Ihrer Bewerbung ersucht. Sollten Sie die Datenfreigabe für eine Evidenzhaltung erteilt haben, wird Ihre Bewerbung bis zu sieben Monate nach Einlangen aufbewahrt und die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ist berechtigt, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums andere für Sie potentiell interessante Stellenangebote zu übermitteln. In diesem Fall erfolgt die Löschung in Ansehung der gesetzlichen Fristen jedoch frühestens mit Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt jedoch nicht, wenn es zur Begründung eines Dienstverhältnisses aufgrund Ihrer Bewerbung kommt. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerbungsverfahren Ihrem Personalakt angeschlossen.
Für den Fall, dass Sie sich bei der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT bewerben, ohne dass eine Ihrer Bewerbung entsprechende Position ausgeschrieben worden ist (sog. Initiativbewerbung), werden Ihre Daten (sofern kein Bewerbungsprozess dadurch gestartet wird; siehe dazu der vorherige Absatz) innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht, es sei denn, Sie erklären ausdrücklich, die Evidenzhaltung ihrer Initiativbewerbung zu wünschen. In diesem Fall wird Ihre Bewerbung bis zu sieben Monate nach Einlangen aufbewahrt und die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ist berechtigt, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums andere für Sie potentiell interessante Stellenangebote zu übermitteln.
Es wird ausdrücklich auf das Erfordernis der Bereitstellung derjenigen personenbezogenen Daten hingewiesen, die für den Abschluss eines Vertrags über ein (Dienst)Verhältnis mit der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erforderlich sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, hat die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT den Abschluss eines solchen jedenfalls ohne weitere Prüfung abzulehnen.
Zusatzinformation für interne Bewerber*innen:
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT fordert im Zuge Ihrer Bewerbung eine Dienstbeschreibung und einen allfälligen Ausbildungspass an. Darüber hinaus ist im Bedarfsfall eine Einsichtnahme in den Personalakt zum allgemeinen Datenabgleich möglich.
Die Dienstbeschreibung und der Ausbildungspass werden zur Beurteilung der fachlichen Eignung für die vakante Stelle herangezogen. Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Das Bewerbungsverfahren gilt in Ansehung gesetzlicher Fristen längstens sieben Monate nach der Besetzung der Position, um die Sie sich beworben haben, als beendet. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie für die ausgeschriebene Stelle genommen werden und diese antreten. In diesem Fall werden die Daten aus dem Bewerbungsverfahren Ihrem Personalakt angeschlossen.
4.2. Datenverarbeitung im Falle von (Arbeits)Rechtsstreitigkeiten
Kommt es im Zuge der Anbahnung, während eines aufrechten (Dienst)Verhältnisses oder nach seiner Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt.
4.3. Verarbeitung freiwilliger Angaben – Einwilligung
Die Angabe Ihres Religionsbekenntnisses erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie entsprechende Rechte in Anspruch nehmen möchten.
Die Angabe Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag über den Arbeitgeber abführen lassen.
Desgleichen erfolgen Ihre Angaben zum Zwecke der gemeinsamen Versteuerung freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
Alle Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte schriftlich an:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Abteilung Personalgewinnung,
Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
1021 Wien
So Sie dies wünschen, können Sie uns einen mit Ihrer Unterschrift
versehenen Widerruf auch per E-Mail an pva-hpgw@pv.at schicken.
5. Gesetzliche Grundlagen der Verarbeitung von Bewerber*innendaten sowie datenschutzrechtliche Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich insbesondere in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften (z.B.: im Angestelltengesetz, dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, dem Arbeitsverfassungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, der Bundesabgabenordnung) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dort insbesondere in § 420, § 460 bis § 460c ASVG, § 460e ASVG, §§ 448 ff ASVG und § 31 Abs. 3 Z 9 ASVG (als Grundlage der zur Anwendung gelangenden Dienstordnungen und Kollektivverträge). Schließlich bilden im Einzelfall auch Sondergesetze (wie beispielsweise das Zivildienstgesetz oder das Gleichbehandlungsgesetz) die relevanten gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten.
Unter welchen Voraussetzungen werden Ihre Daten verarbeitet?
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Ihre Daten daher zu diesen Zwecken,
6. Wer erhält Ihre Daten (und warum)?
Innerhalb der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erhalten nur diejenigen Stellen und Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die für die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß den internen Vorschriften und Weisungen zuständig sind und diese dabei zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT benötigen.
Auch von der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT eingesetzte Auftragsverarbeiter*innen können zur Erfüllung der beschriebenen Zwecke Daten erhalten, wenn diese besondere Vertraulichkeitsanforderungen erfüllen. Dies können beispielsweise Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen und Telekommunikation sein.
In all diesen Fällen stellt die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT sicher, dass sich Dritte einer strengen Verschwiegenheit verschreiben und diese nur Zugriff auf jene Daten erhalten, die für das Erbringen einzelner Aufgaben unbedingt erforderlich sind.
Am Ende dieser Information finden Sie eine detaillierte Aufstellung sämtlicher möglicher Empfängerkategorien von Daten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT nicht jedem dieser Empfänger Ihre Daten übermittelt, sondern im Anlassfall nur jenen, die nach dem Gesetz dazu befugt sind, Ihre Daten zu erhalten bzw. gegenüber welchen die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT zur Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet oder (aus einem berechtigten Interesse, im Zusammenhang mit dem (Dienst)Verhältnis) berechtigt ist.
7. Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Weiters haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Richten Sie bitte Ihre diesbezüglichen Anfragen vorzugsweise schriftlich an die
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Datenschutzbeauftragter,
Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
1021 Wien.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre diesbezüglichen Anfragen auch per E-Mail an dsb@pv.a zu übermitteln.
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT wird auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich antworten. Sollte die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ausnahmsweise länger als einen Monat für eine abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage brauchen, werden Sie darüber selbstverständlich vorab informiert.
8. Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde
Sie können auch eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einreichen. Bevor Sie ein formelles Beschwerdeverfahren eröffnen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten unter der oben genannten Postadresse bzw. E-Mail-Adresse. Oft lassen sich Missverständnisse und Unrichtigkeiten rasch und einfach auf diese Weise erledigen.
9. Mögliche EMPFÄNGERKATEGORIEN Ihrer Daten:
Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung und nur im zulässigen Umfang an folgende Stellen:
Interne Empfänger:
Externe Empfänger:
Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer internen Prozesse eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen können, bitten wir Sie, diese Datenschutzerklärung regelmäßig durchzulesen. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Infoplattform unter Personalgewinnung, Rubrik Dienstliches, Unterpunkt „Datenschutzerklärung – interne Bewerbungen“ abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
Informationen für Sie als Bewerber*in für eine vakante Stelle in der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
1. Verantwortlicher:
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (als Körperschaft öffentlichen Rechtes) ist datenschutzrechtliche Verantwortliche.
Ihre Kontaktdaten lauten:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021-WIEN
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021-WIEN
dsb@pv.at
3. Allgemeines:
Um die ihr gesetzlich zugewiesenen, wie auch die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllen zu können, verarbeitet die PENSIONSVERSICHERUNGS - ANSTALT Daten unterschiedlichster Art. Darunter befinden sich auch personenbezogene Daten, also solche Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind.
Nur von diesen soll hier die Rede sein und werden daher diese in weiterer Folge kurz „Daten“ genannt.
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet insbesondere die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (z.B.: Lebenslauf) sowie jene Daten, die zur Administration Ihrer konkreten rechtlichen Beziehung zur PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erforderlich sind (z.B.: Vordienstzeiten, Daten zur Ausbildung, Adressdaten, Gehaltsdaten, Krankenstände, Pflegeurlaub, Karenzzeiten, vom Sozialministeriumservice übermittelte Daten gem. § 9 Behinderteneinstellungsgesetz).
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT und alle bei ihr tätigen Personen (auch über das Ende ihrer Tätigkeit bei der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT hinaus) unterliegen nicht nur der Geheimhaltungspflicht nach der Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, kurz: DSGVO) und dem Datenschutzgesetz idgF (kurz: DSG), sondern darüber hinaus § 7 SV-DSV 2018 und insbesondere auch den Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes in den arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie etwa den Regelungen des Arbeitsverfassungsgesetz (§§ 89 ff ArbVG) oder § 10 Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz (AVRAG). Darüber hinaus besteht für die Bediensteten der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (§ 460a ASVG).
Überhaupt verarbeitet (also z.B.: erhebt, speichert, nutzt, übermittelt, löscht) die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Ihre Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung
wollen wir Sie (in Entsprechung der Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und die Ihnen zustehenden Ansprüche und Rechte umfassend aufklären.
4. Für welche Zwecke werden Ihre Bewerber*innendaten verarbeitet?
4.1. Datenverarbeitung von Bewerber*innendaten
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Daten, die sie im Rahmen Ihrer Bewerbung und eines daran allfällig anschließenden Bewerbungsverfahrens (z.B.: Eignungstest oder Hearing) von Ihnen erhält bzw. bei Ihnen erhebt, insbesondere Ihre Personalien (z.B.: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag), Daten zum angestrebten (Dienst)Verhältnis (z.B.: Bewerbung, Bezeichnung der Tätigkeit, Entgeltvorstellungen) und Daten zu Ihren Qualifikationen (z.B.: Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse).
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Prüfung, inwieweit die Voraussetzungen und Eignung für die Begründung eines Dienstverhältnisses vorliegen.
Wie lange werden Bewerber*innendaten gespeichert?
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Ihre Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Das Bewerbungsverfahren gilt in Ansehung gesetzlicher Fristen längstens sieben Monate nach der Besetzung der Position, um die Sie sich beworben haben, als beendet. Bis dahin bleiben Ihre Daten in der Bewerbungsdatenbank gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Löschung Ihrer Daten, es sei denn, Sie hätten davor ausdrücklich um Evidenzhaltung Ihrer Bewerbung ersucht. Sollten Sie die Datenfreigabe für eine Evidenzhaltung erteilt haben, wird Ihre Bewerbung bis zu sieben Monate nach Einlangen aufbewahrt und die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ist berechtigt, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums andere für Sie potentiell interessante Stellenangebote zu übermitteln. In diesem Fall erfolgt die Löschung in Ansehung der gesetzlichen Fristen jedoch frühestens mit Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt jedoch nicht, wenn es zur Begründung eines Dienstverhältnisses aufgrund Ihrer Bewerbung kommt. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerbungsverfahren Ihrem Personalakt angeschlossen.
Für den Fall, dass Sie sich bei der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT bewerben, ohne dass eine Ihrer Bewerbung entsprechende Position ausgeschrieben worden ist (sog. Initiativbewerbung), werden Ihre Daten (sofern kein Bewerbungsprozess dadurch gestartet wird; siehe dazu der vorherige Absatz) innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht, es sei denn, Sie erklären ausdrücklich, die Evidenzhaltung ihrer Initiativbewerbung zu wünschen. In diesem Fall wird Ihre Bewerbung bis zu sieben Monate nach Einlangen aufbewahrt und die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ist berechtigt, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums andere für Sie potentiell interessante Stellenangebote zu übermitteln.
Es wird ausdrücklich auf das Erfordernis der Bereitstellung derjenigen personenbezogenen Daten hingewiesen, die für den Abschluss eines Vertrags über ein (Dienst)Verhältnis mit der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erforderlich sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, hat die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT den Abschluss eines solchen jedenfalls ohne weitere Prüfung abzulehnen.
Zusatzinformation für interne Bewerber*innen:
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT fordert im Zuge Ihrer Bewerbung eine Dienstbeschreibung und einen allfälligen Ausbildungspass an. Darüber hinaus ist im Bedarfsfall eine Einsichtnahme in den Personalakt zum allgemeinen Datenabgleich möglich.
Die Dienstbeschreibung und der Ausbildungspass werden zur Beurteilung der fachlichen Eignung für die vakante Stelle herangezogen. Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Das Bewerbungsverfahren gilt in Ansehung gesetzlicher Fristen längstens sieben Monate nach der Besetzung der Position, um die Sie sich beworben haben, als beendet. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie für die ausgeschriebene Stelle genommen werden und diese antreten. In diesem Fall werden die Daten aus dem Bewerbungsverfahren Ihrem Personalakt angeschlossen.
4.2. Datenverarbeitung im Falle von (Arbeits)Rechtsstreitigkeiten
Kommt es im Zuge der Anbahnung, während eines aufrechten (Dienst)Verhältnisses oder nach seiner Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt.
4.3. Verarbeitung freiwilliger Angaben – Einwilligung
Die Angabe Ihres Religionsbekenntnisses erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie entsprechende Rechte in Anspruch nehmen möchten.
Die Angabe Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag über den Arbeitgeber abführen lassen.
Desgleichen erfolgen Ihre Angaben zum Zwecke der gemeinsamen Versteuerung freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
Alle Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte schriftlich an:
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Abteilung Personalgewinnung,
Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
1021 Wien
So Sie dies wünschen, können Sie uns einen mit Ihrer Unterschrift
versehenen Widerruf auch per E-Mail an pva-hpgw@pv.at schicken.
5. Gesetzliche Grundlagen der Verarbeitung von Bewerber*innendaten sowie datenschutzrechtliche Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich insbesondere in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften (z.B.: im Angestelltengesetz, dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, dem Arbeitsverfassungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, der Bundesabgabenordnung) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dort insbesondere in § 420, § 460 bis § 460c ASVG, § 460e ASVG, §§ 448 ff ASVG und § 31 Abs. 3 Z 9 ASVG (als Grundlage der zur Anwendung gelangenden Dienstordnungen und Kollektivverträge). Schließlich bilden im Einzelfall auch Sondergesetze (wie beispielsweise das Zivildienstgesetz oder das Gleichbehandlungsgesetz) die relevanten gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten.
Unter welchen Voraussetzungen werden Ihre Daten verarbeitet?
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verarbeitet Ihre Daten daher zu diesen Zwecken,
- wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO),
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (als Verantwortliche im Sinne der DSGVO) unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO),
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2 lit f DSGVO),
- (im Einzelfall) auf einer (ausdrücklichen) Einwilligung zu der Verarbeitung, der Sie als betroffene Person betreffenden personenbezogenen Daten beruht, die Sie für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben haben (Art. 6 Abs. 1 lit a und Art. 9 Abs. 2 lit a DSGVO).
6. Wer erhält Ihre Daten (und warum)?
Innerhalb der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT erhalten nur diejenigen Stellen und Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die für die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß den internen Vorschriften und Weisungen zuständig sind und diese dabei zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT benötigen.
Auch von der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT eingesetzte Auftragsverarbeiter*innen können zur Erfüllung der beschriebenen Zwecke Daten erhalten, wenn diese besondere Vertraulichkeitsanforderungen erfüllen. Dies können beispielsweise Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen und Telekommunikation sein.
In all diesen Fällen stellt die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT sicher, dass sich Dritte einer strengen Verschwiegenheit verschreiben und diese nur Zugriff auf jene Daten erhalten, die für das Erbringen einzelner Aufgaben unbedingt erforderlich sind.
Am Ende dieser Information finden Sie eine detaillierte Aufstellung sämtlicher möglicher Empfängerkategorien von Daten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT nicht jedem dieser Empfänger Ihre Daten übermittelt, sondern im Anlassfall nur jenen, die nach dem Gesetz dazu befugt sind, Ihre Daten zu erhalten bzw. gegenüber welchen die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT zur Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet oder (aus einem berechtigten Interesse, im Zusammenhang mit dem (Dienst)Verhältnis) berechtigt ist.
7. Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Weiters haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Richten Sie bitte Ihre diesbezüglichen Anfragen vorzugsweise schriftlich an die
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Datenschutzbeauftragter,
Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
1021 Wien.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre diesbezüglichen Anfragen auch per E-Mail an dsb@pv.a zu übermitteln.
Die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT wird auf Ihre Anfrage so schnell wie möglich antworten. Sollte die PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT ausnahmsweise länger als einen Monat für eine abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage brauchen, werden Sie darüber selbstverständlich vorab informiert.
8. Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde
Sie können auch eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einreichen. Bevor Sie ein formelles Beschwerdeverfahren eröffnen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten unter der oben genannten Postadresse bzw. E-Mail-Adresse. Oft lassen sich Missverständnisse und Unrichtigkeiten rasch und einfach auf diese Weise erledigen.
9. Mögliche EMPFÄNGERKATEGORIEN Ihrer Daten:
Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung und nur im zulässigen Umfang an folgende Stellen:
Interne Empfänger:
- EDV-Organisation/Wartung der Daten
- Fachliche Bearbeiter*innen bzw. zukünftige Vorgesetzte
Externe Empfänger:
- Arbeitsmarktservice
- Personalberatungsunternehmen
Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer internen Prozesse eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen können, bitten wir Sie, diese Datenschutzerklärung regelmäßig durchzulesen. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Infoplattform unter Personalgewinnung, Rubrik Dienstliches, Unterpunkt „Datenschutzerklärung – interne Bewerbungen“ abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.