Entgeltliche Einschaltung

Werde Erfahrungsgewinner*in in der Pensionsversicherung.

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Freiwilliges Sozialjahr (FSJ)

Teilzeit

34 Wochenstunden

Was macht man im FSJ in der Pensionsversicherung?

Das erwartet dich

  • Spannende Einblicke in Gesundheits- und Sozialberufe
  • Angeleitete Hilfsdienste bei der Betreuung von Patient*innen mit folgenden Indikationen: Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Erkrankungen des Verdauungstraktes, Herz-Kreislauferkrankungen, Neurologische Erkrankungen, Onkologische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen
  • Begleitung der Patient*innen zu Untersuchungen und Therapien
  • Sammeln von Erfahrungen für den weiteren persönlichen und beruflichen Lebensweg

Das zeichnet dich aus

  • Vollendetes 18. Lebensjahr, physisch und psychisch belastbar
  • Bisher noch keine Erfahrung oder Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialbereich
  • Interesse, Motivation und eine bewusste Entscheidung für den Einsatz
  • Freude an der Arbeit mit Menschen, gute Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
  • Ausgeprägte Eigeninitiative, hohes Verantwortungsbewusstsein sowie soziale Kompetenz
  • Flexibilität, Einsatzfreude und Belastbarkeit

Weitere Gründe, das FSJ bei uns zu absolvieren:

Ein absolviertes Freiwilliges Sozialjahr von mindestens 10 Monaten kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden. Dein Engagement von insgesamt 10 bis maximal 12 Monaten startet immer im Herbst. Wir freuen uns, wenn du diesen Schritt mit uns gehst und erste (Arbeits-)Erfahrungen im Bereich der Rehabilitation in einer von unseren 17 Gesundheitseinrichtungen sammelst.

Die Einsatzdauer beträgt maximal 12 Monate, 34 Einsatzstunden pro Woche. Es erwarten dich Bildungsseminare: eine pädagogische und fachliche Begleitung während des gesamten Einsatz. Du erhältst Zertifikate über erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen die auch als Praxis-Nachweis für Bewerbungen gelten.

Während deinem FSJ bis du nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert. Wenn du anspruchsberechtigt bist, kannst du weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

Während des FSJ erhältst du ein monatliches Taschengeld.

Bewirb dich jetzt!

Deine Ansprechpartnerin

Weil wir gemeinsam mehr erreichen.

Weitere Informationen

Felbring 71, 2723 Muthmannsdorf
02638-88281-0
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